Stornobedingungen
Vertragliches Rücktrittsrecht
Vor Mietbeginn kann der Mieter jederzeit durch eine in Textform gegenüber dem Vermieter abzugebende Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Übt der Mieter sein Rücktrittsrecht aus, ist er verpflichtet, pauschal folgende Entschädigungen an den Vermieter zu zahlen:
- bei Rücktritt bis zum 30.Tag vor Mietbeginn 20 % der Gesamtmiete,
- 29.-22.Tag vor Mietbeginn 25 % der Gesamtmiete,
- 21.-15.Tag vor Mietbeginn 40 % der Gesamtmiete,
- 14.-7.Tag vor Mietbeginn 50 % der Gesamtmiete,
- ab dem 6.Tag vor Mietbeginn 65 % der Gesamtmiete,
- am Tag vor Mietbeginn 80 % der Gesamtmiete.
Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Dem Mieter wird jedoch der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.
Der Vermieter räumt dem Mieter das Recht ein, seine Buchung nach folgender Maßgabe kostenfrei zu stornieren (vertragliches Rücktrittsrecht):
Der Mieter kann seine Buchung bis zu 3 Monate vor Mietbeginn ohne Angabe von Gründen durch eine gegenüber dem Vermieter in Textform (z. B. E-Mail) abzugebende Erklärung stornieren. Für die Einhaltung der Stornierungsfrist ist der Zugang der Erklärung beim Vermieter maßgeblich. Storniert der Mieter seine Buchung fristgerecht, so wird der Vermieter ihm einen ggf. bereits gezahlten Mietzins innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang seiner Erklärung vollständig zurückerstatten. Hierfür kann der Vermieter das gleiche Zahlungsmittel verwenden, welches der Mieter für seine Zahlung an den Vermieter verwendet hat.